3.2  Aufnahme Lernende


Berufsbesichtigung: Interessierte SuS aus der Sekundarstufe I erhalten an einem Vormittag Einblick in den Beruf der Bekleidungsgestalterin.

Weitere Infos

 

Aufnahmeverfahren: In einem mehrtägigen Aufnahmeverfahren lösen die Bewerberinnen und Bewerber verschiedene Aufgaben in den berufsrelevanten Kompetenzbereichen. Die Bewerberinnen und Bewerber bekommen ein mündliches Feedback von der Atelierleitung. Über eine definitive Zusage entscheidet die Schulleitung.

Weitere Hinweise

 

Atelierzuteilung der Lernenden und Stundenpläne: Die Atelierzuteilung der Lernenden wird der Atelierleitung jeweils vor dem Semesterbeginn von der Abteilungsleitung Produktion mitgeteilt.

Die Stundenpläne werden vor Beginn des Semesters an die Atelierleitung durch das Sekretariat verteilt. Die Atelierleitung verteilt die persönlichen Stundenpläne an die Lernenden. Änderungen der Stundenpläne – z.B. infolge von Qualifikationsverfahren oder schulischen Projekten – werden den Betroffenen rechtzeitig durch die Abteilungsleitung Schule mitgeteilt.

  

Lehrvertrag: Der Lehrvertrag wird für die ganze Dauer der Grundbildung (3 Jahre) abgeschlossen und wird vom kantonalen Berufsbildungsamt genehmigt.

Das Beiblätter zum Lehrvertrag sind integrierender Bestandteil des LV (siehe LV Punkt 12).

D3.5-01 Disziplinarreglement Lehrateliers 2017

D5.1-01 Hausordnung modeco 2015_08

 

Materialgeld betriebliche Ausbildung: Die Ateliers organisieren für die Lernenden das benötigte Arbeitsmaterial. Die Kosten dafür gehen zulasten der Lernenden.

 

Probezeit: Die Probezeit dauert drei Monate und wird im Lehrvertrag ausgewiesen. In der Probezeit durchlaufen die Lernenden den ÜK 1. In den Ateliers finden Tests statt. Die Leistungen daraus fliessen in die betriebliche Bewertung ein. Aufgrund der schulischen und betrieblichen Leistungen wird gegen Ende der Probezeit am Aufnahmekonvent über die definitive Aufnahme bestimmt.

Die Probezeit kann um maximal drei Monate verlängert werden.

 

Besuch Berufsmaturität: Die modeco unterstützt den Besuch der BM. Lernende, die im Atelier und in der Berufsfachschule die Voraussetzungen erfüllen, sind zum Besuch einer BM berechtigt.

Eine Verweigerung aus betrieblichen Gründen ist zulässig, wenn das Atelier nachweist, dass der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung durch den zusätzlichen Unterrichtsbesuch ernsthaft gefährdet ist.

 

 




Output (Akten als Resultat des Prozesses)


Ident Beschreibung Referenz Ort Dauer

A3.2-01

Bewerbungen OHB3.2

ALP

1

A3.2-02

Protokoll Aufnahmekonvent OHB3.2

ALP

10