2.3  AB / Sport Unterricht


Allgemeinbildender Unterricht

Grundlagen

Die Lehrpersonen der Allgemeinbildung sind bei den DA Lernenden die Klassenlehrpersonen; bei den BG Lernenden sind es die Fachlehrpersonen. Der Schullehrplan Allgemeinbildung (D2.3–01 Schullehrplan ABU) legt den Pflichtbereich für den Unterricht fest. Er verknüpft den Lernbereich «Gesellschaft» mit dem Bereich «Sprache und Kommunikation» und fördert die fachlichen und überfachlichen Kompetenzen. Die Lehrperson bezieht die Grundlagen der Unterrichtsvorbereitung aus dem Organisationshandbuch der modeco (2.2 Unterrichtsvorbereitung) mit ein. 

Der SLP ABU basiert auf folgenden Grundlagen:

Eidgenössischer Rahmenlehrplan für den Allgemeinbildenden Unterricht

Verordnung des SBFI (SR 412.101.241) über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung,

Kantonales Reglement über den Vollzug der Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (Vollzugsreglement Allgemeinbildung)

Kantonales Reglement über das Qualifikationsverfahren im Fach Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (Prüfungsreglement Allgemeinbildung)

 

Qualifikationsverfahren (QV)

In der Broschüre «Vertiefungsarbeit» (VA) sind auf Seite 2 Informationen zum QV zu finden (D2.3–02 VA Dokumentation). Die Note des Qualifikationsbereichs ABU ist das arithmetische Mittel folgender Positionsnoten:

  • Vertiefungsarbeit (VA); auf halbe Noten gerundet
  • Schlussprüfung (SP); auf halbe Noten gerundet
  • Erfahrungsnote (Erfa); sie ist der auf halbe Noten gerundete Durchschnitt aller ABU-Zeugnisnoten.

Die Note des Qualifikationsbereichs ABU wird auf eine Dezimalstelle gerundet. Das QV wird von einem Prüfungsleiter/einer Prüfungsleiterin organisiert, welche/r auch die Schlussprüfung schreibt. Eine Auswahl von alten Schlussprüfungen kann von Lehrpersonen bei der Prüfungsleitung bezogen werden.

Während dem QV können Veränderungen in den Unterrichtszeiten geschehen (D2.3–03 QV Arbeits und Unterrichtszeiten)

Abrechnung: Einsätze von Lehrpersonen können über das Internettool ab.pkorg abgerechnet werden (D2.3-05 Abrechnung pkorg).

 

Vertiefungsarbeit

Die Vertiefungsarbeit findet jeweils im 5. Semester statt. Die Lernenden bekommen 27 Lektionen während des Unterrichts Zeit an der VA zu arbeiten. Die Lehrperson lädt alle Arbeiten auf copy-stop (D2.3–04 User Anleitung Lehrperson copy-stop). Das Aufgebot zur Präsentation der Vertiefungsarbeit wird den Lernenden spätestens vier Wochen vor der ersten Präsentation abgegeben und gilt als offizielles Aufgebot im Zusammenhang mit dem Qualifikationsverfahren der Allgemeinbildung.

 

VA Zweitkorrektur

Falls VA-Dokumentationen mit ungenügenden Ergebnissen (weniger als Note 4) eingereicht wurden, muss gemäss Wegleitung ein/e Co-Experte/in für alle Prüfungsteile beigezogen werden.

 

Unterrichtsmaterialien

Lehrpersonen haben Zugang zu einer internen Dateiablage auf Teams.

 

Sammlungen

Eine kleine Sammlung ist in der Bibliothek zu finden.

 

Sportunterricht

Die im Sportunterricht zu vermittelnden Inhalte richten nach dem Rahmenlehrplan RLP für den Sportunterricht in der beruflichen Grundbildung. Daneben basiert der Sportunterricht auf dem kantonalen Sportlehrplan für die berufliche Grundbildung (D2.3–07).

 

Im Sportunterricht werden neben fachlichen auch überfachliche Kompetenzen gefördert.

 

Es gelten die gleichen Unterrichtszeiten. Bei Doppelstunden werden die beiden Lektionen miteinander verbunden. Für den Sportunterricht gelten zusätzlich die Regeln auf dem Merkblatt (D2.3–06 Regeln Sportunterricht).




Output (Akten als Resultat des Prozesses)


Ident Beschreibung Referenz Ort Dauer

A2.3-01

SP QV ABU OHB2.3

ALS

10

A2.3-02

Qualifikationsverfahren Vertiefungsarbeit OHB2.3

ALS

3

A2.3-03

Semesterzeugnisse

zuatändig: MBA

OHB2.3

ALS

10